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Herzlich Willkommen bei 'Die Jaworskis'! In diesem Kanal erwarten dich zahlreiche faszinierende Videos und tiefgehende Interviews mit den beiden bekannten Persönlichkeiten, Claudia und N.J. Unsere Inhalte fokussieren sich intensiv auf aktuelle gesellschaftliche Themen, Kunstfreiheit und die Herausforderungen, der sich Künstler im heutigen Deutschland stellen müssen. Ein aktueller Schwerpunktthema ist die leidenschaftliche Debatte um Künstler wie Prof. Dr. Rudolph Bauer, dessen Arbeiten Fragen zur Meinungsfreiheit aufwerfen. Wir nehmen dich mit hinter die Kulissen judicialer Prozesse, bieten Einblicke in Gerichtsreportagen und beleuchten kritische Stimmen zu Corona-Maßnahmen sowie deren weitere Folgen für demokratische Werte in Deutschland. Alle unsere Beiträge sind sowohl informativ als auch herausfordernd. Egal ob du dich für Politik interessierst oder einfach nur für gute Unterhaltung – hier bist du richtig! Das Thema Kunst wird oft besprochen: Wer schützt sie? Wo endet das künstlerische Recht auf Freiheit? Folge uns für mehr Updates zu unseren neuesten Projekten und spannenden News aus der Welt der Kunst und Öffentlichkeit! Lass uns gemeinsam eine Plattform unterstützender Diskurse schaffen – nutze auch die Möglichkeit zur finanziellen Unterstützung über unsere angegebenen Kanäle! Danke fürs Dabeisein 💬
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Statistics updated November 5, 2026
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Artikel Teil 1: „Covid-19 ist keine Krankheit, sondern ein Projekt“ – Das Bill-Gates-Verfahren in Leeuwarden Das aufsehenerregende Verfahren im kleinen friesischen Leeuwarden ging heute am 22. Oktober 2026 mit einer fünf stündigen Sitzung in die nächste Runde. Dass es zu keinem Urteil kam, war abzusehen, denn es gilt zunächst zu klären, ob die Klage auf Basis der präsentierten Beweise zugelassen wird. Begründet werden die Ansprüche der Kläger auf Schadensersatz damit, dass die Beklagten die impfgeschädigten Kläger getäuscht hätten, indem sie behauptet hätten, die Impfung sei „sicher und effektiv“. Stattdessen handele es sich sowohl bei dem Virus Covid-19 als auch bei der Impfung dagegen um eine Biowaffe. Während mehr als 100 Bürger vor Ort waren, um einen Prozess von internationaler Tragweite zu verfolgen, blieb die Präsenz der etablierten Medien auffallend gering. Von den insgesamt zehn anwesenden Pressevertretern stammte der Großteil aus dem Ausland und gehörte überwiegend dem alternativen Medienbereich an. In den wenigen niederländischen Zeitungen heißt es beispielsweise „Es ist ein Tag voller Verschwörungstheorien“ (NCR) oder LC titelt in spöttischer Weise, dass Satanismus und Massenmord vor Gericht stünden. Das Gericht dagegen schloss den Verhandlungstag mit folgenden Worten, um sich zur Beratung bis zum 9. Dezember zurückzuziehen: Mir ist bewusst, dass es sich um eine sehr komplexe Angelegenheit handelt und dass sie uns viel Arbeit abverlangt. Die Richterin ließ bereits durchblicken, dass es am 9. Dezember 2026 mit ziemlicher Sicherheit noch kein Urteil geben wird. Eine Entscheidung wird irgendwann zwischen dem 9. Dezember 2026 und Ende Februar ergehen. Hatten viele aufgrund so manch effekthascherischer Berichterstattung erwartet, dass in diesem Verfahren Impfgeschädigte die Beklagten Bill Gates und Albert Bourla persönlich konfrontieren werden, so gestaltete sich die Lage indes wie folgt. Ausnahmslos alle Beklagten entsandten ihre Anwälte, die in einer Reihe mit dem Klägeranwalt Peter Stassen saßen. Ein Schlagabtausch war schon optisch nicht möglich und offensichtlich auch in der Sache nicht gewollt. Die Eröffnungsworte von Peter Stassen gaben die Richtung für eine schonungslose Begründungsstrategie der Kläger vor: „Covid-19 ist keine Krankheit, sondern ein Projekt. Und die Beklagten sind Vollstrecker dieses Projekts.“ Dabei hielt er das Buch von Klaus Schwab „The Great Reset“ in die Höhe und zitierte daraus, um dem Gericht zu zeigen, dass sich dieses Projekt bereits im Buch abzeichnet. Dem begegneten die Beklagtenvertreter auf breiter Front. Sie bezweifelten die Expertise der Sachverständigen und die Wissenschaftlichkeit der im Sachverständigengutachten enthaltenen Artikel. So seien einige Artikel auf Plattformen erschienen, die als Verbreitungsplattform dienten und einen recht aktivistischen Ansatz bei der Verbreitung von Verschwörungstheorien hätten. Weiter beriefe sich die Klägerseite u.a. auf Peter Doshi und Dr. Peter McCullough, die bekannte Vorgeschichten mit impfkritischen Veröffentlichungen hätten. Auch griffen sie die Stiftung „Recht oprecht“ an, die diesen Prozess gegen die übermächtige Phalanx der Beklagten erst möglich machte. Nicht zuletzt verurteilte der Anwalt Veldhuis, der die staatlichen Institutionen in den Niederlanden vertritt, dass die Beklagten persönlich für ihre offizielle oder medizinische Rolle während der Corona-Pandemie zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Zudem litten diese unter Hassbotschaften und Morddrohungen.
Artikel Teil 2: „Covid-19 ist keine Krankheit, sondern ein Projekt“ – Das Bill-Gates-Verfahren in Leeuwarden Ansonsten sprachen die Beklagtenvertreter mantrahaft davon, wie sicher und effektiv diese Impfung gewesen sei und sie 20 Millionen Todesfälle verhindert hätte. Dafür dass Bill Gates rechtswidrig gehandelt habe, gäbe es keine sachlichen und rechtlichen Anhaltspunkte. Auch die Impfschäden der Kläger seien nicht ausreichend belegt und seien wenn überhaupt nur extrem selten auftretende Nebenwirkungen. Wie bei allen Medikamenten gelte folgendes: „Medikamente können Nebenwirkungen haben, die unterschiedlich häufig auftreten. Diese Angaben werden regelmäßig aktualisiert und wir haben uns tatsächlich mit den entsprechenden Verfahren befasst.“ Diese Aussage setzt voraus, dass es sich wirklich um Medikamente handelt, was aus Klägersicht ja nicht der Fall ist, weil es sich um eine Biowaffe handeln soll. Zudem gäbe es einen wissenschaftlichen Konsens darüber, dass die Pandemie mit Impfstoffen zu bekämpfen sei. Auch das sieht die Klägerseite anders, weil es erstens keine Pandemie gegeben habe und zweitens die mRNA-Behandlung kein Impfstoff sei. Dass es sich nicht um eine Beweisaufnahme, sondern um eine Vorprüfung der Zulassung von Beweismitteln wie u.a. auch die von der Klägerseite eingebrachten RKI-Files handele, stellte die Richterin Mr. J.A. Werkema am Schluss der Verhandlung mit folgenden Worten noch einmal klar: Uns ist bewusst, dass es sich hier um gesundheitliche Belange geht. Dass weiterhin Sorgen hinsichtlich der Auswirkungen der Impfungen bzw. der Injektionen bestehen, ist uns bewusst. Nun liegt es an uns als Richterinnen und Richtern, uns mit den Ausführungen der Parteien auseinanderzusetzen. Wir müssen entscheiden, ob diese Bedenken berechtigt sind. (..) Möglicherweise wird es zunächst noch einen weiteren Schritt geben, nämlich die Beweisaufnahme. Das wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht. Das Gericht hatte die Fortsetzung formell auf den 9. Dezember 2026 angekündigt, wobei es noch kein Urteil geben wird. Die Entscheidung wird zwischen dem 9. Dezember 2026 und Ende Februar ergehen. Positiv hervorzuheben ist, dass das Gericht einen Livestream zur Verfügung stellte, was bei Gerichtsverhandlungen nicht selbstverständlich ist. Gleichzeitig war es den Journalisten untersagt, im Gerichtssaal zu filmen oder eigene Bildaufnahmen anzufertigen. Da der Livestream zudem nur eine Kameraperspektive bot, waren die Möglichkeiten einer eigenständigen Dokumentation des Prozessgeschehens eingeschränkt. Ungewöhnlich für ein Verfahren dieser Größenordnung und internationalen Tragweite war auch, dass vor Ort kein Pressesprecher des Gerichts für Fragen der Journalisten zur Verfügung stand. 👉Hier abonnieren Sie unseren Kanal. 👉Hier wer unsere Arbeit unterstützen mag
Folgende Livestream-Möglichkeiten gibt es: 1. Einen teilweise funktionierenden Livestream mit englischen Untertiteln finden Sie hier: https://www.youtube.com/live/MFLCoy4UyiI?is=SFvibNJTy5d3ZhXl 2. Und Roger Bittel stellt auf seinem Youtube-Kanal einen Livestream mit deutscher KI-Übersetzung in Form von Ton und Untertitel zur Verfügung: https://www.youtube.com/live/ZnVLTMQv4bc?si=ySfch1TL50jf4nBX